Reisen mit einem Hund können ein aufregendes Abenteuer sein. Um jedoch die Einreise in viele Länder zu ermöglichen, ist es wichtig, die internationalen Vorschriften einzuhalten. Ein zentraler Bestandteil der Dokumentation für Ihren Hund ist der Tollwut-Antikörpertest (FAVN-Test). Dieser Test bestätigt, dass Ihr Haustier gegen Tollwut geschützt ist und den Anforderungen des Ziellandes entspricht. In diesem Artikel erklären wir, warum der Test wichtig ist, wie er durchgeführt wird und ob er für Reisen innerhalb der Europäischen Union erforderlich ist.

Werden Tollwut-Titer innerhalb der EU benötigt?

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union ist ein Tollwut-Antikörpertest in der Regel nicht erforderlich, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Tollwutimpfung wurde in einem EU-Mitgliedstaat durchgeführt.
  • Die Impfung ist gültig und im EU-Heimtierausweis korrekt dokumentiert.
  • Der Hund wurde mit einem Mikrochip gekennzeichnet, der vor der Impfung implantiert wurde.

Ein Tollwut-Antikörpertest wird nur dann benötigt, wenn der Hund aus einem Drittland in die EU eingeführt wird, insbesondere aus Ländern mit hohem Tollwutrisiko. In solchen Fällen gelten folgende Anforderungen:

  • Der Test muss mindestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführt werden.
  • Die Blutentnahme muss mindestens 3 Monate vor der Einreise erfolgen.

Warum ist ein Tollwut-Antikörpertest erforderlich?

Ein Tollwut-Antikörpertest wird von vielen Ländern außerhalb der EU verlangt, um sicherzustellen, dass Hunde keinen Tollwutvirus übertragen können. Länder wie Großbritannien, Japan, Australien oder Neuseeland haben strenge Vorschriften zur Verhinderung der Einschleppung von Tollwut.

Hauptgründe für den Test:

  1. Prävention der Tollwutverbreitung: In vielen Ländern ist Tollwut ausgerottet, und strenge Kontrollen sollen die Wiederverbreitung verhindern.
  2. Sicherheit für Menschen und Tiere: Der Test stellt sicher, dass der Hund nicht nur geimpft ist, sondern auch über ausreichenden Schutz verfügt.

Wie wird der Test durchgeführt?

  1. Vorbereitung auf den Test:

    • Der Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet und gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung muss den Anforderungen des Ziellandes entsprechen.
    • Der Test wird frühestens 30 Tage nach der Impfung durchgeführt.
  2. Ablauf des Tests:

    • Eine Blutprobe wird vom Tierarzt entnommen und an ein akkreditiertes Labor geschickt.
    • Das Labor misst den Antikörperspiegel. Der Mindestwert beträgt 0,5 IU/ml.
  3. Ergebnisse:

    • Die Testergebnisse und das Zertifikat werden in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen ausgestellt.

Wir als Verkäufer von Welpen, die von unseren Hunden geboren wurden, übergeben in der Regel vollständig geimpfte Tiere mit EU-Heimtierausweisen (für Tiere, die in EU-Ländern geboren wurden) oder mit einem staatlichen Veterinärpass der Ukraine (für Tiere, die in der Ukraine geboren wurden). Allerdings sind wir keine Tierärzte und daher nicht berechtigt, Blutproben zu entnehmen oder Tests auf Tollwut-Antikörper durchzuführen. Ebenso wenig können wir entsprechende Zertifikate ausstellen.

Diese Dienstleistungen werden von Tierkliniken und zertifizierten Laboren angeboten.
Auf Wunsch können wir diese Dienstleistung in einer Tierklinik in Auftrag geben. In diesem Fall muss der zukünftige Besitzer alle anfallenden Kosten übernehmen.


Wie bleibt der Test gültig?

Damit der Tollwut-Antikörpertest gültig bleibt, müssen die Auffrischungsimpfungen gegen Tollwut fristgerecht durchgeführt werden. Die Zeitintervalle richten sich nach den Empfehlungen des Impfstoffherstellers, die in der Regel 1 bis 3 Jahre betragen.

In der Praxis reicht es aus, den Hund einmal im Jahr impfen zu lassen, ohne das Datum der Impfung zu überschreiten. Wenn beispielsweise die Impfung am 11. Juni 2024 durchgeführt wurde, muss die nächste Impfung spätestens am 11. Juni 2025 erfolgen. Eine frühere Impfung, beispielsweise zwischen dem 1. und 10. Juni, ist zulässig.

Wichtig ist, dass:

  • Die Impfungen im Heimtierausweis dokumentiert werden.
  • Der Test vor Reisen in Länder mit zusätzlichen Anforderungen aktualisiert wird.
  • Der Heimtierausweis mit den Einträgen zur Impfung sowie das Zertifikat sorgfältig aufbewahrt werden, um sie bei Bedarf vorzeigen zu können.

Wie sieht das Zertifikat aus?

Das Zertifikat enthält folgende Angaben:

  • Name des Hundes und Mikrochip-Nummer.
  • Datum der Blutentnahme.
  • Gemessener Antikörperspiegel (IU/ml).
  • Name und Akkreditierung der durchführenden Laborstelle.


Fazit: Planung ist entscheidend

Reisen mit einem Hund erfordern sorgfältige Planung und die Einhaltung internationaler Vorschriften. Innerhalb der EU reicht in den meisten Fällen ein gültiger Heimtierausweis aus. Für Reisen in Länder außerhalb der EU ist ein Tollwut-Antikörpertest oft erforderlich. Prüfen Sie vor jeder Reise die aktuellen Einreisebestimmungen des Ziellandes, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. So wird die Reise mit Ihrem geliebten Vierbeiner zu einem sicheren und entspannten Erlebnis!


Allgemeine EU-Regeln für das Reisen mit Tieren

Für Reisen mit Haustieren (Hunden, Katzen und Frettchen) innerhalb der Europäischen Union gelten einheitliche Vorschriften. Die Einhaltung dieser Anforderungen gewährleistet eine sichere und reibungslose Grenzüberschreitung.


1. Kennzeichnung des Tieres

  • Mikrochip: Das Tier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, der den Normen ISO 11784 oder 11785 entspricht.
  • Tätowierung: Tätowierungen sind nur zulässig, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurden und deutlich lesbar sind.

2. Tollwutimpfung

  • Das Tier muss gegen Tollwut geimpft sein.
  • Bedingungen für die Impfung:
    • Das Tier muss zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 12 Wochen alt sein.
    • Die Impfung muss nach der Implantation des Mikrochips erfolgen.
    • Eine Erstimpfung ist ab dem 21. Tag nach der Impfung gültig.
  • Folgeimpfungen müssen gemäß dem vom Impfstoffhersteller angegebenen Zeitplan durchgeführt werden.

3. EU-Heimtierausweis

  • Für Tiere, die innerhalb der EU reisen, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich, der von einem zugelassenen Tierarzt ausgestellt wird.
  • Der Heimtierausweis muss folgende Angaben enthalten:
    • Informationen zum Mikrochip.
    • Angaben zur Tollwutimpfung.
    • Informationen über den Gesundheitszustand des Tieres.

4. Tollwut-Antikörpertest

  • Ein Tollwut-Antikörpertest ist nur erforderlich, wenn Tiere aus Ländern mit hohem Tollwutrisiko (außerhalb der EU) eingeführt werden.
  • Bedingungen für den Test:
    • Die Blutprobe muss frühestens 30 Tage nach der Impfung entnommen werden.
    • Der Test muss mindestens 3 Monate vor der Einreise in die EU durchgeführt werden.
    • Der Antikörperspiegel muss mindestens ≥ 0,5 IU/ml betragen.
    • Der Test muss in zugelassenen Labors durchgeführt werden.

Zugelassene Labore:


5. Maximale Anzahl von Tieren

  • Pro Besitzer dürfen nicht mehr als 5 Tiere reisen.
  • Überschreitet die Anzahl 5 Tiere, gelten die Vorschriften für den kommerziellen Transport.

6. Einschränkungen für bestimmte Hunderassen

  • Einige EU-Länder verbieten die Einfuhr bestimmter Hunderassen, die als gefährlich gelten. Vor der Reise sollten die spezifischen Beschränkungen des Ziellandes geprüft werden.

7. Weitere Anforderungen

  • Begleitung durch den Besitzer: Das Tier muss vom Besitzer oder einer autorisierten Person begleitet werden.
  • Transportbedingungen: Das Tier muss in einem geeigneten Behälter transportiert werden, der den Vorschriften für Flug- oder andere Verkehrsmittel entspricht.

Nützliche Links


Die Einhaltung dieser Regeln stellt sicher, dass Ihre Reise mit Ihrem Haustier sicher und problemlos verläuft.