Unsere Welpen wurden am 4. August in unserer Wohnung in Stein bei Nürnberg geboren. Wir betreiben keine Massenzucht und führen keinen Zwinger. Es sind Familienhunde, und wir sind engagierte Liebhaber der Rasse, die im Rahmen eines FCI-Klubs ihren kleinen Beitrag zur Zuchtqualität leisten.

Frage 1: Ab wann kann man die Welpen besichtigen?

In den ersten Wochen sind die Welpen noch sehr klein. Der erste Tierarzttermin ist für den 15. September geplant; dort erfolgen Allgemeinuntersuchung, Herzauskultation und das Setzen des Mikrochips. Erst ab diesem Zeitpunkt führen wir gezielte Gespräche und Besichtigungen durch. Vorherige Reservierungen nehmen wir nicht vor – das entspricht unseren Vereinsregeln.

Frage 2: Haben die Elterntiere Papiere? Bekommen die Welpen Ahnentafeln?

Ja. Beide Elterntiere sind offiziell registriert und verfügen über FCI-Ahnentafeln. Die Welpen werden mit einer Welpenkarte („Metryka“) abgegeben, die als Grundlage für die Ausstellung einer FCI-Ahnentafel dient. Die Ausstellung der Ahnentafel erfolgt über den jeweiligen Klub und ist mit Mitgliedsbeiträgen verbunden – das ist Ihr Recht, nicht Ihre Pflicht.

Frage 3: Welche genetischen Untersuchungen liegen vor?

Beide Elterntiere wurden im deutschen Labor LABOKLIN getestet und sind für rassetypisch relevante Erkrankungen genetisch frei (N/N): prcd-PRA, rcd4-PRA, Degenerative Myelopathie (SOD1), Neonatale Enzephalopathie (NEWS/NE) sowie von-Willebrand-Erkrankung Typ I (vWD1). Befunddaten: 26.–27.02. (Endbefunde).

Frage 4: Warum sind diese Gentests wichtig?

Die genannten Krankheiten können schwerwiegende Folgen haben (Sehverlust bis Blindheit bei PRA, neurologische Ausfälle bei DM/NE, Blutgerinnungsstörungen bei vWD1). Sind beide Elterntiere genetisch frei, können die Welpen die entsprechende Erkrankung nicht erben. Labornachweise liegen vor.

Frage 5: Gibt es einen „Test“ auf Patellaluxation?

Einen Labortest auf Patellaluxation gibt es nicht. Die Diagnose erfolgt durch eine orthopädische klinische Untersuchung (Palpation, Ganganalyse); bildgebende Verfahren wie Röntgen ergänzen die Beurteilung. Eine belastbare Graduierung erfolgt typischerweise ab ca. 6 Monaten.

Wesentlich ist außerdem die langfristige Beobachtung der Zuchtlinie. Beispiel: Aus dieser Verpaarung gab es bereits mehrere Würfe; bei den Nachkommen traten keine Patella-Probleme auf – wir halten den Kontakt zu vielen Besitzern und beobachten die Linie über längere Zeit.

Frage 6: Sind beide Eltern Toypudel?

Die Mutter ist eine Zwergpudelhündin (28 cm), der Vater ein Toypudel (26 cm). Nach FCI-Standard liegen Toypudel über 24 cm (Toleranz −1 cm) bis 28 cm, Zwergpudel über 28 cm bis 35 cm (Widerristhöhe). Eine exakte Endgröße lässt sich nicht garantieren – wir können sie nur prognostizieren.

Frage 7: Was kostet ein Welpe?

Der genaue Preis wird erst nach dem ersten Tierarzttermin und nach Rückmeldung des Zuchtwarts bzw. des kynologischen Experten des FCI-Vereins festgelegt. Historisch lagen unsere Preise bei 1.600–3.500 € – abhängig von Geschlecht, Farbe, Ausstellungsperspektive und Zuchteignung. Diese Angaben sind jedoch nur sehr bedingt als Orientierung zu verstehen: Es kann sein, dass es in diesem Wurf keinen einzigen Welpen mit einem Preis von 3.500 € oder – ebenfalls nur beispielhaft – 3.000 € gibt. Ebenso kann es sein, dass es diesmal keinen Welpen mit kleineren Mängeln gibt, den wir für 1.600 € abgeben würden.

Frage 8: Kann man vorab reservieren?

Nein. Vor dem ersten Tierarzttermin nehmen wir keine Reservierungen an (Vereinsregel). Interessenten können ihre Kontaktdaten hinterlassen; wir melden uns, sobald die Welpen untersucht sind.

Frage 9: Wann werden die Welpen geimpft und wann erhalten sie den EU-Heimtierausweis?

Jeder Welpe wird verbindlich geimpft. Ab einem Alter von über 8 Wochen erfolgt die erste Grundimpfung und die Ausstellung des EU-Heimtierausweises. Die Grundimmunisierung umfasst mindestens zwei Termine: erste Dosis mit ca. 8 Wochen, zweite Dosis nach 3–4 Wochen (≈ 12 Wochen). Je nach Impfstoff und Tierarzt kann eine dritte Grundimmunisierung (16 Wochen) empfohlen werden; eine Auffrischung folgt mit ca. 15 Monaten gemäß StIKo-Vet-Leitlinie.

Der neue Besitzer darf den Welpen nach der ersten Impfung übernehmen; vertraglich wird jedoch die verpflichtende zweite Dosis (und ggf. eine dritte gemäß Tierarzt/Impfstoff) festgehalten. Die Tollwutimpfung (für Auslandsreisen erforderlich) wird frühestens ab 12 Wochen verabreicht.

Frage 10: Ab wann darf der Hund die Grenze (innerhalb der EU) übertreten?

Für nichtkommerzielle Reisen innerhalb der EU gelten: Mikrochip-Kennzeichnung, gültige Tollwutimpfung ab frühestens 12 Wochen und eine Wartefrist von 21 Tagen nach der Erstimpfung. Damit ist die früheste Ausreise mit ca. 15 Wochen möglich; erforderlich ist der EU-Heimtierausweis